Ehrenamt
Aus steuerlicher Sicht versteht man unter „Ehrenamt“ eine Tätigkeit, die meist nebenberuflich ausgeübt wird und die dem Gemeinwohl der Gesellschaft dient. Typischerweise wird das Ehrenamt in gemeinnützigen Organisationen wie zum Beispiel in Vereinen oder Stiftungen ausgeübt. Es ist auch möglich ein solches Ehrenamt bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Kommunen, städtische Einrichtungen, etc.) auszuüben.
Einnahmen aus einer solchen Beschäftigung können bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei sein.
(Quelle: www.bundesfinanzministerium.de)