Scheinselbständigkeit
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand zwar nach der zu Grunde liegenden Vertragsgestaltung selbstständige Dienst- oder Werksleistungen für ein fremdes Unternehmen erbringt, tatsächlich aber nichtselbstständige Arbeiten in einem Arbeitsverhältnis leistet. Dies hat zur Konsequenz, dass Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer zu zahlen sind.
Hier ist besondere Vorsicht geboten, denn zunächst haftet der Auftraggeber für die ausstehenden Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung, rückwirkend für bis zu 4 Jahre.